Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die sog. Einzelfallarbeit. Gruppen setzen sich über einen längeren Zeitraum in verschiedener Art und Weise für das Schicksal einer Person ein für deren Freilassung Amnesty International kämpft. Im Folgenden findet ihr einen kurzen Beitrag über unseren Einzelfall, den Japaner Matsumoto Kenji.
Seit über einem viertel Jahrhundert im Todestrakt: Matsumto Kenji
Matsumoto Kenji sitzt seit mehr als 25 Jahren im Todestrakt. Er wurde am 17. September 1993 zum Tode verurteilt, da er zwischen 1990 und 1991 gemeinsam mit seinem Bruder zwei separate Raubüberfälle und Morde verübt haben soll.
Laut seinem Anwalt wurde er von Polizeiangehörigen unter Druck gesetzt, ein Geständnis abzulegen. Sein Bruder Matsumoto Hiroshi hatte sich bei der Ausstellung des Haftbefehls umgebracht. Das Gericht erkannte zwar an, dass Matsumoto Kenji in einer abhängigen Beziehung zu seinem Bruder stand und sich nicht gegen diesen behaupten konnte, entschied aber dennoch, dass er schuldfähig sei und verurteilte ihn zum Tode.
Matsumoto Kenji hat seit seiner Geburt eine geistige Behinderung. Außerdem entwickelte er während seiner langjährigen Einzelhaft eine wahnhafte Störung. Laut seinen Rechtsbeiständen ist Matsumoto Kenji nicht in der Lage, das Verfahren gegen ihn zu verstehen und sich daran zu beteiligen.
Seit dem ersten Urteil haben sie immer wieder Rechtsmittel eingelegt und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Begnadigung gestellt. Bisher wurden alle Anträge abgelehnt, und Matsumoto Kenji ist bis heute von der Hinrichtung bedroht.